Treppenhausreinigung


Es ist Tatsache: Mieter:innen sind in der Pflicht, das Treppenhaus regelmäßig zu säubern. Diese Reinigungspflicht wird unter anderem im Mietrecht bzw. Mietvertrag geregelt. Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so kann es zu einer Abmahnung des Vermieters bzw. der Hausverwaltung kommen. Um das zu verhindern, bieten wir Ihnen an, uns als Reinigungsfirma damit zu beauftragen. Zum einen spart es Ihnen Zeit und zum zweiten gibt es dann keine Streitigkeiten und immer ein sauberes und vorzeigbares Treppenhaus. Auf dem ausgehängten Reinigungsplan kann sich jeder darüber informieren wann und in welchem Umfang die Reinigung erfolgte.

Die Kosten für die Treppenhausreinigung sind sogenannte Betriebskosten. Diese Kosten werden vom Vermieter auf die Mieter in einem festgelegten Abrechnungsschlüssel umgelegt.


Treppenhausreinigung konkret


  • Einmal in der Woche wird das Treppenhaus durch eine Reinigungskraft gründlich gefegt und anschließend feucht gewischt.
  • Die Haustür, das Treppengeländer sowie die Klingelanlage und die Briefkästen werden ebenfalls feucht abgewischt.
  • Vierteljährlich werden im Zuge der Glasreinigung sowie der Fensterreinigung auch die Fensterrahmen, Falze und die Außenfensterbänke gereinigt.