Es ist Tatsache: Mieter:innen sind in der Pflicht, das Treppenhaus regelmäßig zu säubern. Diese Reinigungspflicht wird unter anderem im Mietrecht bzw. Mietvertrag geregelt. Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so kann es zu einer Abmahnung des Vermieters bzw. der Hausverwaltung kommen. Um das zu verhindern, bieten wir Ihnen an, uns als Reinigungsfirma damit zu beauftragen. Zum einen spart es Ihnen Zeit und zum zweiten gibt es dann keine Streitigkeiten und immer ein sauberes und vorzeigbares Treppenhaus. Auf dem ausgehängten Reinigungsplan kann sich jeder darüber informieren wann und in welchem Umfang die Reinigung erfolgte.
Die Kosten für die Treppenhausreinigung sind sogenannte Betriebskosten. Diese Kosten werden vom Vermieter auf die Mieter in einem festgelegten Abrechnungsschlüssel umgelegt.
Brendelweg 153
27753 Delmenhorst
T: 04221 / 98 399 82
M: info@dincreinigungsservice.de
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